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Betriebsvermögen: Ermittlung nach dem Ertragswertverfahren wird 2012 teurer

Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren für 2012 mit 2,44 % bekanntgegeben. Dieser Prozentsatz ist bei der Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens im laufenden Jahr anzuwenden.

Der Basiszins wurde 2009 eingeführt, weil Betriebsvermögen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf Marktniveau bewertet werden sollen. Der Ansatz bei Betriebsvermögen von Einzelunternehmen und Freiberuflern sowie bei Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften kann durch ein vereinfachtes Ertragswertverfahren unabhängig von der Größe durchgeführt werden. So soll ohne hohen Ermittlungsaufwand oder Gutachterkosten der Unternehmenswert auf der Grundlage der Ertragsaussichten ermittelt werden können. Das vereinfachte Verfahren kann dann angewendet werden, wenn dies nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.

Der vereinfachte Ertragswert ergibt sich pauschaliert aus der Multiplikation des Jahresertrags mit einem Kapitalisierungsfaktor. Dieser setzt sich aus einem variablen Basiszinssatz plus einem Risikozuschlag von 4,5 % zusammen, liegt in der Praxis zwischen 11 und 13 und in Phasen niedriger Zinsen auch darüber. Grundsätzlich soll der Durchschnitt der Gewinne der vergangenen drei Geschäftsjahre zählen. Außergewöhnliche Ereignisse wie etwa hohe Verkaufsgewinne oder Sonderabschreibungen werden dabei eliminiert. Dafür dürfen pauschal 30 % als fiktive Steuerlast abgezogen werden. Der Kapitalisierungsfaktor beträgt für

  • 2009: 12,33 % als Kehrwert 100 / 8,11 (Basiszins 3,61 + 4,5)
  • 2010: 11,79 % als Kehrwert 100 / 8,48 (Basiszins 3,98 + 4,5)
  • 2011: 12,61 % als Kehrwert 100 / 7,93 (Basiszins 3,43 + 4,5)
  • 2012: 14,41 % als Kehrwert 100 / 6,94 (Basiszins 2,44 + 4,5)

Hinweis: Der Multiplikator auf den Jahresertrag und damit der Wert des zu versteuernden Betriebsvermögens ist also desto höher, je geringer der Basiszins für das Jahr der Zuwendung ausfällt.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: übrige Steuerarten

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