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Umwandlung: Neuer Umwandlungssteuererlass veröffentlicht

Das Umwandlungssteuerrecht befasst sich mit der Umstrukturierung von Unternehmen wie beispielsweise der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft oder der Verschmelzung mehrerer Kapitalgesellschaften zu einem einzigen Unternehmen. Während im Umwandlungsgesetz die zivilrechtliche Behandlung solcher Vorgänge geregelt ist, ist für die steuerliche Behandlung das Umwandlungssteuergesetz maßgeblich.

Wichtigstes Thema des Umwandlungsgesetzes ist die Möglichkeit, das Eigentum an einer Vielzahl von Wirtschaftsgütern (die einen Betrieb oder Teilbetrieb bilden) mit einem Vorgang bzw. einem Vertrag auf jemand anderen übertragen zu können. Und Kernaussage des Umwandlungssteuergesetzes ist die Möglichkeit, diese Übertragung unter Umständen ohne Versteuerung der bis dahin gebildeten stillen Reserven zu vollziehen.

Das Umwandlungssteuerrecht ist zwar relativ kurz gehalten, zählt aber zu den schwierigsten steuerlichen Gebieten und ist stark auslegungsbedürftig, will man eine möglichst große Anzahl von Fällen behandeln und Gestaltungen weitestgehend einer Einzelfallprüfung zuführen. Deswegen hat die Finanzverwaltung den sogenannten Umwandlungssteuererlass herausgegeben: Ein Schreiben von 170 Seiten mit einem langen Werdegang. Nachdem der erste Erlass von 1998 in 2006 durch das Umwandlungsgesetz überholt worden war, hat es noch einmal fast fünf Jahre gedauert, bis die Finanzverwaltung ihre Meinung in einem neuen Erlass veröffentlicht hat.

In den folgenden Ausgaben sollen die wichtigsten Inhalte des neuen Umwandlungssteuererlasses kurz dargestellt werden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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