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Informationen für Kapitalanleger

Schneeballsystem: Ungünstige Behandlung von Sparern im Fall des Anlagebetrugs

Es klingt zunächst unverständlich: Anleger müssen Scheinrenditen aus Schneeballsystemen bereits bei fiktiver Buchung auf den Konten der betrügerischen Anlagefirma versteuern. Fliegt der Betrug Jahre später auf, liegen steuerlich irrelevante Totalverluste auf der Vermögensebene vor.

Diese Handhabung der Finanzverwaltung wird vom Bundesfinanzhof in mehreren Entscheidungen bestätigt. Die Steuerpflicht endet, wenn der Sparer den Betrug erkennt. Erst dann sind diese sogenannten Luftbuchungen auf den Firmenkonten nicht mehr als Kapitaleinnahmen zu erfassen. Zuvor führen dagegen auch Renditen aus betrügerischen Schneeballsystemen zu Kapitaleinnahmen, wenn der Anbieter zur Auszahlung der gutgeschriebenen Renditen bei entsprechendem Verlangen leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre, er eine sofortige Auszahlung nicht ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt.

Die Steuerpflicht wird damit begründet, dass als Kapitaleinkünfte alle Entgelte erfasst werden, die bei wirtschaftlicher Betrachtung für eine Kapitalüberlassung zugeflossen sind. Hierbei ist ohne Belang, ob die Erträge (Zinsen, Kursgewinne) tatsächlich erwirtschaftet wurden, wie das Kapital zum Aufbau oder Erhalt des Schneeballsystems verwendet wird und inwieweit einem Sparer Kapital anderer getäuschter Anleger oder seine eigene Einlage als Scheinrendite gezahlt wird. Einkommensteuerlich wird es als sogenannte Novation gewertet, dass der versprochene Kapitalertrag dem Schuldner sofort wieder zur Verfügung gestellt und auf den überflüssigen Umweg der Aus- und Rückzahlung des Geldbetrags verzichtet wird.

Hinweis: Die Vollstreckung der hierauf geschuldeten Einkommensteuerbeträge würde zu einem unerwünschten Negativeffekt führen, wenn dies durch die spätere Rückzahlung des möglicherweise verminderten oder gar komplett ausfallenden Kapitals durch den Betrüger nicht mehr ausgeglichen werden kann. Dann steht eine Stundung oder ein Erlass außer Frage und ein sofortiger Vollzug des Steuerbescheids stellt eine unbillige Härte dar, die durch das Interesse der Allgemeinheit an der baldigen Steuerzahlung nicht aufgewogen werden kann.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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