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Informationen für Unternehmer

Vorsteuerabzug: Beabsichtigte Entnahme schließt Vorsteuerabzug aus

Das Bundesfinanzministerium hat in einem umfangreichen Schreiben die Grundsätze für den Vorsteuerabzug neu geregelt. Dabei hat es die neueste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aufgegriffen.

Im Regelfall können Sie als Unternehmer einen Vorsteuerabzug geltend machen, wenn Sie einen gelieferten Gegenstand oder eine Dienstleistung (Leistung) für Ihre Ausgangsumsätze verwenden, die der Umsatzsteuer unterliegen.

Beispiel: Ein selbständiger Schreiner schafft einen Pkw an, den er für seine unternehmerische Tätigkeit nutzen möchte. Das Fahrzeug hat einen Nettopreis von 50.000 EUR zuzüglich 9.500 EUR Umsatzsteuer. Diese kann er als Vorsteuer abziehen, soweit er das Fahrzeug für steuerpflichtige Umsätze verwendet. Eine private Mitnutzung des Pkw ist unschädlich, soweit die unternehmerische Nutzung 10 % nicht unterschreitet.

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem gelieferten Gegenstand oder der Dienstleistung und den Ausgangsumsätzen besteht (siehe Beispiel: Verwendung des Pkw für die Schreinerei). Sofern der Unternehmer allerdings schon bei Bezug der Leistung beabsichtigt, diese ausschließlich und unmittelbar zu entnehmen, ist ein Vorsteuerabzug nach der neuen Auffassung ausgeschlossen.

Beispiel: Ein Autohändler verlost unter seinen Kunden zu Werbezwecken einen Laptop, der einen Wert von 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer hat.

Steuerlich liegt durch die Verlosung eine Entnahme vor, so dass der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Bislang konnte der Autohändler bei der Anschaffung des Laptops zunächst die Vorsteuer geltend machen. Erst im Zeitpunkt der Verlosung musste er die Entnahme als sogenannte unentgeltliche Abgabe versteuern.

Hinweis: Bei Geschenken, die zu Werbezwecken an Kunden abgegeben werden, bleibt der Vorsteuerabzug bis zu einem Warenwert von 35 EUR (netto) erhalten, soweit alle Geschenke an denselben Empfänger innerhalb eines Jahres diesen Betrag nicht überschreiten.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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