Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Freiberufler

Unentgeltliche Wertabgaben: Neugeregelter Vorsteuerabzug wird erst später Pflicht

Anfang des Jahres hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Grundsätze für den Vorsteuerabzug bei sogenannten unentgeltlichen Wertabgaben überarbeitet. Kernstück der Neuregelung ist, dass der Unternehmer für bezogene Leistungen (Eingangsleistungen), die ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe bestimmt sind, keinen Vorsteuerabzug mehr geltend machen kann.

Beispiel: Ein Autohändler verlost unter seinen Kunden zu Werbezwecken einen Laptop. Das Gerät hat einen Wert von 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer.

Lösung: Nach der bisherigen Sichtweise führte die Verlosung dazu, dass eine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern war. Das heißt, dass der Autohändler auf den Nettowarenwert von 500 EUR eine Umsatzsteuer von 95 EUR zahlen musste. Dafür konnte er aber im Gegenzug bei Anschaffung des Laptops einen Vorsteuerabzug in Höhe von 95 EUR geltend machen.

Nach der neuen Rechtsauffassung des BMF werden nun Verlosung und Anschaffung des Geräts umsatzsteuerlich komplett ausgeblendet. Somit entfällt zwar die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe, im Gegenzug kann der Unternehmer aber aus der Anschaffung auch keine Vorsteuer mehr abziehen.

Wegen der Komplexität der neuen Regelungen hatte das BMF im Januar 2012 zunächst eine Übergangsregelung geschaffen, wonach noch bis zum 31.03.2012 nach den alten Regelungen verfahren werden durfte. Das Ministerium hat diese Übergangsregelung nunmehr bis zum 31.12.2012 verlängert.

Hinweis: Bei Geschenken und Warenmustern, die zu Werbezwecken an Kunden abgegeben werden, bleibt alles beim Alten: Der Vorsteuerabzug ist auch weiterhin möglich, zudem ist - wie bisher - keine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Für Geschenke gilt diese Regelung aber nur bis zu einem Warenwert von 35 EUR netto. Bei der Wertermittlung sind alle Geschenke zusammenzurechnen, die innerhalb eines Jahres an denselben Empfänger verschenkt wurden.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.