Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Entlastung der Bilanz: Umwandlungstrick geht nicht auf

Krisengebeutelte Unternehmen sind häufig nur deshalb überlebensfähig, weil sie durch Darlehen der eigenen Gesellschafter gestützt werden. Damit versuchen die Gesellschafter den Spagat zwischen finanzieller Unterstützung der Gesellschaft auf der einen und dem "Recht auf das eingesetzte Kapital" auf der anderen Seite. Es wird bewusst kein Eigenkapital in Form einer Kapitalerhöhung oder Ähnlichem beigesteuert.

Auch wenn es sich um Darlehen der eigenen Gesellschafter handelt, belasten diese Schulden merklich die Bilanz - teilweise droht sogar eine bilanzielle Überschuldung der Unternehmen. In der jüngeren Vergangenheit suchten Steuerfachleute daher nach Wegen, die Bilanz möglichst "steuerneutral" zu entlasten. Neuester Coup sollte dabei die Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Genussrechte sein (sogenannter "Dept-Mezzanine-Swap"). Denn handelsrechtlich führt diese Umwandlung zum Ausweis von Eigenkapital (verbunden mit einem Ertrag), während es steuerrechtlich beim Ausweis von Fremdkapital bleiben sollte (steuerlich kein Ertrag).

Die Oberfinanzdirektion Rheinland macht diesem Modell jetzt allerdings einen Strich durch die Rechnung. Nach ihrer Auffassung stellen die Genussrechte auch in der Steuerbilanz Eigenkapital dar, weshalb die Umwandlung hier ebenfalls zu einem steuerpflichtigen Ertrag führt.

Hinweis: Vor der Umwandlung eines Darlehens in Genussrechte kann es ratsam sein, eine verbindliche Auskunft einzuholen. Sprechen Sie uns in dieser Frage gerne an.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.