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Kfz-Steuer: Bereits Tageszulassung löst Steuerpflicht aus

Private Pkws sind jenseits der Grenze meist viel billiger als in Deutschland. Bei nahezu allen Fabrikaten lassen sich Schnäppchen machen, bei einigen Modellen sind sogar Ersparnisse von bis zu 40 % möglich. Am preiswertesten sind Neuwagen in Dänemark, Ungarn und Großbritannien, da diese Staaten eine hohe Umsatzsteuer und eine Zulassungsteuer erheben und die Autokonzerne diese Aufschläge durch geringere Nettowerte kompensieren. Deutsche Käufer können sich das zunutze machen, denn sie zahlen beim dortigen Erwerb eines Fahrzeugs lediglich den Nettopreis und die deutsche Umsatzsteuer.

Lässt sich ein inländischer Händler eine sogenannte Tageszulassung geben, um importierte Fahrzeuge zur Weiterveräußerung kurzfristig zuzulassen, reicht das bereits für das "Halten eines Fahrzeugs" aus - es fällt also Kfz-Steuer an. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster hervor. Nach Ansicht des Gerichts kommt es nicht darauf an, ob der Wagen überhaupt genutzt wird oder das Kennzeichen einen amtlichen Dienststempel besitzt. Der Kfz-Steuer unterliegt nämlich allein schon das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Hierfür genügt bereits die Zulassung - auch wenn sie nur für einen Tag erfolgt, indem ein Kennzeichen zugeteilt und eine Zulassungsbescheinigung ausgefertigt wird.

Hinweis: Der private Pkw-Kauf ist als innergemeinschaftlicher Erwerb einzustufen. Deutschland erhebt die Umsatzsteuer, wohingegen der Erwerb im Herkunftsland steuerfrei bleibt, wenn der Neuwagen mittels Lieferung durch Verkäufer oder Transporteur oder mittels Selbstabholung in das Inland gelangt. Privatpersonen müssen für jeden aus einem anderen EG-Staat erworbenen neuen Pkw (auch Motorrad, Moped, Wohnmobil) eine sogenannte Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung beim Wohnsitzfinanzamt abgeben. Der neue Fahrzeugbesitzer berechnet die Steuer darin selbst und fügt die ausgestellten Rechnungen bei. Zur Kontrolle der ausländischen Fahrzeugerwerbe unterrichten die Zulassungsstellen die Finanzämter, damit die Steuer auch tatsächlich erhoben wird.

Damit es in Deutschland keine Garantieprobleme gibt, muss das Serviceheft vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt sein und die Fahrgestellnummer sowie das Übergabedatum enthalten. Laut EU-Recht sind alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an den Autos zu erbringen, die in einem anderen EU-Land gekauft wurden.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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