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Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung vor dem Aus?

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die neuen Nachweisregelungen für den sogenannten Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in diesem Jahr vorerst nicht verbindlich anzuwenden. Die Regelung gilt, bis eine erneute Neuregelung in Kraft tritt.

Für innergemeinschaftliche Lieferungen können Sie als Unternehmer eine Steuerbefreiung beanspruchen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die gelieferte Ware das Inland verlässt. Dafür ist der Unternehmer nachweispflichtig. Die Nachweise müssen durch Belege (Belegnachweise) und entsprechende Aufzeichnungen in der Buchhaltung (Buchnachweise) geführt werden.

Mit Wirkung zum 01.01.2012 hatte der Gesetzgeber die Nachweispflicht deutlich verschärft. Die verbindliche Anwendung der neuen Regeln wurde aber bereits mehrmals verschoben. Die Nachweise können daher weiterhin nach der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt werden (Nichtbeanstandungsregelung).

Hinweis: Was die Verschärfung der Nachweise angeht, kann vorläufig Entwarnung gegeben werden. Die endgültige Ausgestaltung ist wieder völlig offen. Damit könnte auch die erst zu Beginn des Jahres neueingeführte sogenannte Gelangensbestätigung wieder auf der Kippe stehen. Es bleibt abzuwarten, ob die Ankündigung der Änderungen das endgültige Aus der Gelangensbestätigung bedeutet.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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