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Verdeckte Gewinnausschüttung: Wie viele Geschäftsführer kann eine Familien-GmbH bezahlen?

Im mittelständischen Bereich ist die GmbH die weitaus häufigste Form der Kapitalgesellschaft. An dieser sind als Gesellschafter oft gleich mehrere Familienmitglieder beteiligt. Gerade dann, wenn ein Generationenwechsel ansteht, ist es üblich, den Nachkommen nach und nach eine höhere Beteiligung zu überantworten, um sie langsam an die Verantwortung heranzuführen und zu erproben. Verbunden mit der Gesellschafterstellung werden dann auch Geschäftsführeraufgaben übertragen - und vergütet. Da der alte Geschäftsführer seine Tätigkeit in der Regel aber nicht von heute auf morgen einstellt, erhält auch er weiterhin ein Geschäftsführergehalt. Diese mehrfache Geschäftsführung unterzieht das Finanzamt gern einer besonders strengen Prüfung.

Eine solche mussten auch die Mitglieder einer Familien-GmbH, die gemeinsam eine Kfz-Werkstatt betrieben, über sich ergehen lassen: Die Nachfolger wurden langsam an ihre Aufgaben herangeführt und gingen teilweise noch anderen Tätigkeiten nach. Nicht nur in den Augen der Betriebsprüfung, auch in den Augen der Finanzrichter stellte der hohe Gehaltsaufwand der GmbH eine "Gewinnabsaugung" dar, die letztendlich nicht in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden konnte, sondern als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert wurde. An der Qualifikation der Geschäftsführergehälter als vGA änderte auch die Tatsache nichts, dass die Gehälter für sich genommen in üblicher Höhe bemessen waren. Denn insgesamt war der Gehaltsaufwand für drei Geschäftsführer einer Kfz-Werkstatt dieser Größenordnung einfach zu hoch.

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zum Thema: Körperschaftsteuer

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