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Anteilsverkauf: Besserungsoption ist kein rückwirkendes Ereignis

Veräußern Sie einen mindestens 1%igen Anteil an einer Kapitalgesellschaft, müssen Sie den Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern. Dabei kann sich mitunter die Frage stellen, in welchem Jahr eine spätere Änderung des Entgelts steuerlich zu berücksichtigen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieses Thema kürzlich beleuchtet:

Ein Gesellschafter hatte seinen GmbH-Anteil im Jahr 2000 veräußert. Im Kaufvertrag sahen die Vertragsparteien eine Zielvereinbarung vor, die sich auf die künftige Umsatz-, Gewinn- und Marktentwicklung der GmbH bezog. Im Wege eines sogenannten Besserungsscheins sollte dem Veräußerer später ein Einmalbetrag in Millionenhöhe gezahlt werden, wenn die GmbH fünf Jahre nach dem Verkauf gewisse Zielvorgaben erfüllt. Vier Jahre nach dem Verkauf änderten die Vertragsparteien diese Vereinbarung und regelten, dass ein geringerer Einmalbetrag bereits dann zu zahlen ist, wenn nach drei Jahren 90 % der vereinbarten Überschüsse erzielt wurden. Da dies bereits eingetreten war, erhielt der Verkäufer direkt eine Einmalzahlung von 671.000 EUR.

Als das Finanzamt 2006 von dieser Zahlung erfuhr, erließ es einen geänderten Steuerbescheid für das Jahr 2000, in dem es den Betrag als zusätzlichen Veräußerungspreis berücksichtigte. Der BFH urteilte allerdings, dass der Einmalbetrag erst in 2004 zu erfassen war, da der Rechtsgrund für dessen Zahlung nicht im ursprünglichen Kaufvertrag aus 2000 liegt, sondern in der neuen Vereinbarung aus 2004.

Hinweis: In welchem Jahr ein Entgelt steuerlich erfasst wird, scheint auf den ersten Blick nicht besonders wichtig zu sein. Es hat jedoch erhebliche finanzielle Auswirkungen! Denn wäre der Einmalbetrag im Urteilsfall bereits im Jahr 2000 berücksichtigt worden, hätte der Veräußerer dem Finanzamt ab 2002 Nachzahlungszinsen von jährlich 6 % der Steuernachzahlung entrichten müssen. Durch die steuerliche Erfassung in 2004 hat sich der Zinszeitraum erheblich verkürzt.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

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