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Personenbeförderung: Wann der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet

Das Finanzgericht München hat entschieden, dass für die Personenbeförderung durch einen ausländischen Unternehmer der Auftraggeber die Umsatzsteuer schuldet. Seiner Entscheidung lag folgende Konstellation zugrunde: Eine österreichische Gesellschaft führte Veranstaltungen in Deutschland durch. Die nötige Personenbeförderung übernahmen ein österreichischer Busunternehmer und ein rumänischer Chauffeurdienst.

Personenbeförderungsleistungen unterliegen der Umsatzsteuer gemeinhin dort, wo sie erbracht werden. Daher sind Beförderungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auch hier zu versteuern. Normalerweise muss der Unternehmer, der die Leistung ausführt, auch die Umsatzsteuer für diese abführen. Da die ausführenden Unternehmer im Urteilsfall ihren Sitz aber im Ausland hatten, schuldeten nicht sie die Umsatzsteuer, sondern die österreichische Gesellschaft als Leistungsempfänger (Wechsel der Steuerschuldnerschaft).

Beispiel: Unternehmer U1 beauftragt den Busunternehmer U2, der in Österreich sitzt, mit einer Fahrt von Dortmund nach Wien. Vereinbart wird ein Preis von 1.500 EUR ohne Umsatzsteuer.

Die Leistung ist in Deutschland zu versteuern, soweit sie hier stattfindet. Da U2 als Auftragnehmer seinen Sitz im Ausland hat, schuldet U1 als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Eine Aufteilung der 1.500 EUR erfolgt nach Kilometern. Bei

  • einer Gesamtentfernung von 930 km bis Wien und
  • einer Teilstrecke von 666 km zwischen Dortmund und der Grenze

entfallen ca. 72 % der Gesamtstrecke auf Deutschland. Es sind daher 1.080 EUR in Deutschland zu versteuern, auf die U1 205,20 EUR Umsatzsteuer zahlen muss.

Hinweis: Bei der sogenannten Beförderungseinzelbesteuerung, wenn also Personen im Gelegenheitsverkehr mit Bussen befördert werden, die nicht im Inland zugelassen sind, und dabei eine Grenze zwischen dem Inland und einem Drittland überschritten wird, findet der Wechsel der Steuerschuldnerschaft ausnahmsweise nicht statt.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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