Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Freiberufler

Jahresende 2012: Schnelle Tipps zum Steuersparen

Als Unternehmer / Freiberufler haben Sie noch eine Fülle von Möglichkeiten, Ihren Gewinn bis Silvester steueroptimiert zu gestalten. Nachfolgend haben wir deshalb einige Tipps zum Jahresende für Sie zusammengestellt.

Befinden sich Pkw und andere Gegenstände schon seit Jahren in Ihrem Betrieb, kann sich der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung lohnen. Das ist in der Regel dann lukrativ, wenn die restliche Abschreibungsdauer nur noch vier Jahre beträgt. Insoweit sollten Sie Ihr Anlageverzeichnis durchforsten.

Fällt das vorläufige Jahreseinkommen 2012 unerwartet schlecht aus, sollten Sie einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung nach unten in Erwägung ziehen, denn eine Minderung wirkt sich entlastend auf Ihre Liquidität aus. Bei guten Ergebnissen können Sie teure Nachzahlungszinsen vermeiden, indem Sie rechtzeitig die Erhöhung der Vorauszahlungen beantragen.

Zum Jahresende ist es üblich, Geschäftsfreunde zu beschenken. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass nur Geschenke bis zu einem Wert von 35 EUR netto pro Empfänger und Jahr als Betriebsausgabe abzugsfähig sind und dass die Kosten auf ein besonderes Konto "Geschenke an Geschäftsfreunde" gebucht werden müssen.

Sind Sie Kleinunternehmer, brauchen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, wenn sich Ihr Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich auf 50.000 EUR belaufen wird und im Vorjahr höchstens 17.500 EUR betragen hat. Um die Höchstgrenze einzuhalten, sollten Sie einige Leistungen eventuell erst nach Silvester ausführen. Aber auch wer seine im November ausgeführten Leistungen erst Ende 2012 abrechnet und 2013 bezahlt bekommt, muss diese Umsätze nicht einbeziehen.

Zahlen Sie als Arbeitgeber Ihrer Belegschaft Weihnachtgeld, handelt es sich bei diesem um sonstige Bezüge. Die Lohnsteuer ist zum Zeitpunkt des Zuflusses beim Arbeitnehmer selbst dann einzubehalten, wenn das 13. Monatsgehalt für 2012 gewährt, aber erst 2013 ausgezahlt wird. Bei Einmalzahlungen wie dem Weihnachtsgeld bietet sich eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung an, um die Abgabenlast deutlich zu reduzieren.

Haben Sie selbst ein hohes zu versteuerndes Einkommen, sollten Sie den Abschluss eines Rürup-Vertrags noch in 2012 in Betracht ziehen, da Sie die Beitragsleistungen in großem Maße als Sonderausgaben absetzen können. Zusammen mit den Einzahlungen zur gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge können das bei Ehepaaren bis zu 29.600 EUR sein. Danach erfolgt eine jährliche Steigerung des Anteils um jeweils 2 % - und zwar unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen worden ist.

Hinweis: Der Sonderausgabenabzug verbessert sich 2013. Dann können Verheiratete maximal 36.480 EUR geltend machen.

Haben Sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren weniger als 50.000 EUR Gewinn und weniger als 500.000 EUR Umsatz, können Sie sich von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreien lassen. Ein Wechsel zur kostengünstigen Einnahmenüberschussrechnung bringt aber nicht nur Vorteile. Denn eine Bilanz hat einen deutlich höheren Informationsgehalt und ist sowohl betriebswirtschaftliche Grundlage als auch Basis für die Kreditvergabe durch Banken.

Beabsichtigen Sie 2013 bis 2015 den Kauf neuer oder gebrauchter beweglicher Anlagegüter, können Sie bereits im laufenden Jahr 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Aufwand über einen Investitionsabzugsbetrag steuerlich absetzen. Dabei darf die Summe der innerhalb von drei Jahren abgezogenen Beträge 200.000 EUR nicht übersteigen. Anspruchsberechtigt sind bilanzierende Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von maximal 235.000 EUR sowie Freiberufler bei einem Jahresgewinn von maximal 100.000 EUR.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: übrige Steuerarten

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.