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Informationen für Unternehmer

Gemischt genutzter Gegenstand: Zuordnungsentscheidung bis zum 31.05.2013 dokumentieren

Vermutlich können auch Sie - wie die Mehrzahl der Unternehmer - für unternehmerisch genutzte Gegenstände einen Vorsteuerabzug geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn der Gegenstand nur teils unternehmerisch und teils auch privat gebraucht wird (gemischt genutzter Gegenstand).

Beispiel: Ein Unternehmer kauft einen Pkw für 59.500 EUR. Er nutzt das Fahrzeug zu 40 % für seine Schreinerei. Die restlichen 60 % fährt er es privat.

Obwohl die unternehmerische Nutzung bei weniger als der Hälfte der Gesamtnutzung liegt, kann der Unternehmer das Fahrzeug seinem Unternehmensvermögen zuordnen und damit den vollen Vorsteuerabzug beanspruchen. Da er ein Wahlrecht hat, kann er den Pkw aber genauso gut auch im Privatvermögen belassen.

Dieses Wahlrecht müssen Sie zum Lieferzeitpunkt des zur gemischten Nutzung bestimmten Gegenstands ausüben. Da Sie die Entscheidung intern für Ihr Unternehmen treffen, müssen Sie sie auch nach außen dokumentieren. Im Regelfall wird die Entscheidung nach außen gegenüber dem Finanzamt dokumentiert, indem man den vollen Vorsteuerabzug aus dem gemischt genutzten Gegenstand geltend macht.

Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die letzte Frist für diese Dokumentation der 31.05. desjenigen Jahres ist, das auf das Besteuerungsjahr folgt. Eine Zuordnungsentscheidung aus dem Jahr 2012 müssen Sie daher spätestens bis 31.05.2013 gegenüber dem Finanzamt dokumentieren.

Hinweis: Die Entscheidung, einen gemischt genutzten Gegenstand dem Unternehmensvermögen voll zuzuordnen, müssen Sie schon bei der Lieferung getroffen haben. Die genannte Frist gilt nur für die späteste Dokumentation nach außen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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