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Informationen für Hausbesitzer

Gebäudesanierung: 2013 gibt es verbesserte KfW-Zuschüsse statt Steuerboni

Wie wir Ihnen bereits in der Ausgabe 03/13 berichtet haben, hat der Bundesrat am 01.02.2013 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden in einer derart zusammengestrichenen Form zugestimmt, dass die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen, um die viele Wohneigentümer bis zuletzt gebangt hatten, nicht in Kraft treten konnte. Als Ausgleich stellt der Bund 2013 zusätzliche Fördermittel für Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Diese können ab sofort direkt bei der KfW beantragt werden.

Insbesondere private Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung energetisch sanieren wollen, profitieren von den höheren Zuschüssen. Sie können bis zu 18.750 EUR Investitionszuschuss von der KfW erhalten. Die einzelnen Angebote haben wir in der folgenden Übersicht für Sie zusammengestellt:

Investitionszuschüsse förderfähige Kosten max. pro Wohneinheit
für Einzelmaßnahmen 10 % 5.000 EUR
für den Standard KfW-Effizienzhaus 20 % 15.000 EUR
für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 25 % 18.750 EUR
Tilgungszuschüsse Zinssatz max. pro Wohneinheit Anteil bis zu
für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 1 % 9.375 EUR 12,5 %
für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 1 % 13.125 EUR 17,5 %

Hinweis: Am 01.03.2013 hat die KfW zudem ein neues Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gestartet. Die zinsgünstigen Kredite von bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit können Sie in Kombination mit Investitionszuschüssen in Anspruch nehmen. Gefördert wird beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. 

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: übrige Steuerarten

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