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Informationen für Kapitalanleger

Hohe Privateinkünfte: Ab wann sich die Außenprüfer für Ihre Belege interessieren

Beträgt die Summe Ihrer privaten Überschusseinkünfte (z.B. aus Lohn oder GmbH-Geschäftsführergehalt, Rente, Mieteinnahmen, Spekulationsgewinnen und Zinsen) mehr als 500.000 EUR im Jahr? Dann müssen Sie seit 2010 die schriftlichen und digitalen Aufzeichnungen und Unterlagen zu den Einnahmen und Werbungskosten, die Ihren Überschusseinkünften zugrunde liegen, sechs Jahre lang aufbewahren. Diese Pflicht entfällt erst wieder, wenn Sie in fünf aufeinanderfolgenden Jahren den Schwellenwert von 500.000 EUR nicht mehr erreicht haben. Außerdem müssen Sie jederzeit mit einer Betriebsprüfung rechnen - wenn auch nur mit vorheriger Anmeldung.

Auf dieser gesetzlichen Grundlage in der Abgabenordnung hat das Bundesfinanzministerium jetzt auf zwei formale Besonderheiten bei den privaten Überschusseinkünften hingewiesen:

  1. Ist eine Außenprüfung wegen der Einkunftshöhe zulässig und müssen die relevanten Unterlagen in den sechs folgenden Jahren aufbewahrt werden, besteht für Eheleute eine Besonderheit: Eine Außenprüfung ist in diesem Fall nur bei demjenigen Ehegatten zulässig, der die Grenze überschritten hat. Bei dem anderen kann eine Prüfung höchstens auf eine gesetzliche Ausnahme in der Abgabenordnung gestützt werden - wenn etwa außergewöhnliche Verhältnisse einer Aufklärung bedürfen und eine Prüfung des Sachverhalts im Büro des Finanzamts nicht zweckmäßig ist - etwa wegen des Umfangs der Belege.
  2. Sofern Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder GmbH-Gewinnausschüttungen der Abgeltungsteuer mit pauschal 25 % unterlegen haben, werden diese bei der Ermittlung der Summe der positiven Überschusseinkünfte nicht einbezogen. Mit diesen Erträgen zusammenhängende Aufzeichnungen und Unterlagen sind deshalb auch nicht aufbewahrungspflichtig. Anleger müssen also nicht allein wegen der Höhe ihrer privaten Kapitaleinnahmen ihre Bankbelege sechs Jahre lang aufbewahren und unterliegen auch nicht automatisch der Außenprüfung. Dazu müssen schon auch ihre Mieten oder ihr Gehalt üppig ausfallen. 
Information für: Kapitalanleger
zum Thema: übrige Steuerarten

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