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Informationen für Unternehmer

Schuldzinsenabzug: Gesonderte Rechnung für langlebige betriebliche Anlagegüter

Der Abzug betrieblicher Schuldzinsen kann dann beschränkt werden, wenn Sie als Unternehmer in einem Wirtschaftsjahr höhere Entnahmen für private Zwecke tätigen, als Sie an Gewinnen erzielen und dem Betrieb an Einlagen wieder zuführen. Dann sind die betrieblichen Schuldzinsen in Höhe von 6 % der Überentnahme nicht abzugsfähig, soweit der Betrag 2.050 EUR übersteigt. Von diesem Grundsatz gibt es eine gesetzliche Ausnahme, nämlich für Schuldzinsen auf Kredite zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die sogenannten Investitionsdarlehen.

Zur Bestimmung einer Überentnahme wird geprüft, wofür die Mittel wann eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass es auch bei der Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern über ein Kontokorrentkonto zu schädlichen Überentnahmen kommt. Allein die Belastung des Girokontos reicht aus, um die dadurch veranlassten Schuldzinsen von der Überentnahmeregelung auszunehmen.

Ob Schuldzinsen für - bei Überentnahmen ausgenommene - Darlehen zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung von Anlagevermögen existieren oder nicht, bestimmt sich nach Ansicht der Finanzverwaltung ausschließlich nach der tatsächlichen Verwendung der Darlehensmittel.

Lassen Sie sich die Fremdgelder zunächst auf ein betriebliches Girokonto überweisen und bezahlen den Kauf oder die Herstellung erst dann, kommt es auf den Finanzierungszusammenhang mit dem Neuerwerb an. Dieser wird nur angenommen, wenn eine enge zeitliche und betragsmäßige Verknüpfung zwischen der Belastung auf dem Kontokorrentkonto und der Darlehensaufnahme besteht. Dazu müssen Sie Ihre Überweisungen innerhalb eines Zeitrahmens von 30 Tagen vor oder nach der Kreditauszahlung tätigen. Überschreiten Sie diesen Zeitraum, müssen Sie den Finanzierungszusammenhang nachweisen.

Hinweis: Die Darlehensmittel werden generell nicht verschont, wenn die Güter bei der Kreditverwendung schon abschließend finanziert waren und das ausgeliehene Geld lediglich das eingesetzte Eigenkapital wieder auffüllt.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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