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Grunderwerbsteuer: Wann Baukosten die Grunderwerbsteuer erhöhen

Für Bauherren kann die Grunderwerbsteuer zu einer erheblichen steuerlichen Belastung werden und ihre Baukosten zusätzlich erhöhen. Es kann sogar vorkommen, dass sie die Grunderwerbsteuer zusätzlich zur Umsatzsteuer zahlen müssen.

Beispiel: Ein Bauherr möchte ein Einfamilienhaus errichten lassen. Dazu erwirbt er von der Firma A ein unbebautes Grundstück. Nach dem Gang zum Notar schließt er einen Bauerrichtungsvertrag mit einem Bauunternehmen (Firma B) für ein schlüsselfertiges Haus ab. A und B treten in Werbeprospekten gemeinsam als "starkes Team" auf.

Da der Bauherr zunächst ein unbebautes Grundstück erwirbt, könnte man meinen, dass nur dieser Erwerb der Grunderwerbsteuer unterliegt. Da A und B aber als Team auftreten, fällt zusätzlich Grunderwerbsteuer für die Baukosten an. Bei einem Steuersatz von 5 % und Baukosten von 150.000 EUR können das 7.500 EUR sein. Dabei spielt es keine Rolle, dass in den Baukosten bereits Umsatzsteuer enthalten ist; der Vorgang wird trotzdem doppelt besteuert.

So schlimm trifft es einen Bauherrn dann, wenn ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren baulichen Vereinbarungen besteht. Wird etwa ein abgestimmtes Verhalten zwischen der vom Grundstückseigentümer beauftragten Baubetreuungsfirma und dem ausführenden Bauunternehmen festgestellt, so dass der Erwerber das beim Kauf unbebaute Grundstück schließlich in bebautem Zustand erhält, liegt ein einheitlicher Erwerbsgegenstand vor. Dann fällt sowohl auf den Grundstückskauf als auch auf die Baukosten Grunderwerbsteuer an.

Hinweis: Die Finanzämter prüfen nach sehr strengen Maßstäben, ob ein einheitlicher Erwerbsgegenstand vorliegt. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie Zweifel bei der steuerlichen Einordnung haben - insbesondere bei einem Bauträgervertrag. 

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

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