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ElsterFormular: Bescheidänderung wegen unübersichtlicher Vordruckgestaltung ist möglich

Steuerbescheide dürfen nur dann geändert werden, wenn eine Änderungsvorschrift der Abgabenordnung greift. Eine Änderung zugunsten des Steuerzahlers ist möglich, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden und den Steuerzahler kein grobes Verschulden hieran trifft (Änderung aufgrund neuer Tatsachen).

Hinweis: Ein grobes Verschulden kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Steuerzahler die Erklärungsvordrucke ohne die zumutbare Sorgfalt ausgefüllt hat (grobe Fahrlässigkeit).

Ob vergessene Eintragungen in elektronischen Steuererklärungen zu Lasten des Steuerzahlers gehen - und eine Bescheidänderung damit ausgeschlossen ist - oder auf eine unübersichtliche Gestaltung des Programms "ElsterFormular" zurückzuführen sind, hat kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilsfällen untersucht.

Im ersten Fall lehnte der BFH eine Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen ab, da er ein grobes Verschulden des klagenden Steuerzahlers annahm. Dieser hatte seine Einkommensteuererklärung 2006 mit dem Programm ElsterFormular 2006/2007 angefertigt und versäumt, Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen zu erklären. Der BFH begründete das grobe Verschulden damit, dass der Kläger keine Eintragung zum Punkt "Unterhalt für bedürftige Personen" gemacht und die hinreichend verständliche (programmintegrierte) Anleitung zur Einkommensteuererklärung außer Acht gelassen hatte, in der auf den Abzug von Unterhaltsleistungen hingewiesen worden war.

Hinweis: Das Argument des Klägers, dass der Programmausdruck von ElsterFormular nur die ausgefüllten Kennziffern enthielt und "Leerpositionen" somit keinen Hinweis auf vergessene Angaben liefern konnten (wie in den Papiervordrucken), ließ der BFH nicht gelten.

Einen positiveren Ausgang fand der zweite Fall: Darin befasste sich das Gericht mit der Programmversion 2008/2009 und kam zu dem Ergebnis, dass bisher nichterklärte Unterhaltsleistungen an die Kindesmutter sehr wohl noch im Rahmen einer Bescheidänderung aufgrund neuer Tatsachen berücksichtigt werden können. Denn das "Vergessen" führte der BFH auf die unübersichtliche Vordruckgestaltung der Programmversion zurück.

Hinweis: Ob eine Änderung aufgrund neuer Tatsachen bei einer elektronisch übermittelten Steuererklärung möglich ist, hängt insbesondere davon ab, wie verständlich und klar die jeweilige Programmversion von ElsterFormular auf den strittigen Punkt hingewiesen hat. War das Programm irreführend bzw. fehlten notwendige Informationen, kann der Steuerbescheid geändert werden.

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