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Einkommensteuererklärung 2013: Rechtliche Änderungen im Überblick

Steuerzahler haben für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung 2013 in aller Regel bis zum 31.05.2014 Zeit. Sofern sie steuerlich beraten sind, verlängert sich die Abgabefrist allgemein auf den 31.12.2014 (in Hessen sogar auf den 28.02.2015).

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat nun die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die Steuerzahler für den Veranlagungszeitraum 2013 beachten sollten:

  • Der Grundfreibetrag erhöht sich ab 2013 von 8.004 EUR auf 8.130 EUR pro Person. Künftig können 126 EUR mehr steuerfrei vereinnahmt werden.
  • Die Möglichkeit zur getrennten Veranlagung entfällt ab 2013. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich zwischen der Zusammen- und der Einzelveranlagung entscheiden. Die gewählte Veranlagungsart ist nach Eintritt der Unanfechtbarkeit grundsätzlich verbindlich.
  • Die steuerfreie Pauschale für ehrenamtliche Helfer in Vereinen und Organisationen steigt von 500 EUR auf 720 EUR. Übungsleiter können künftig eine Pauschale von 2.400 EUR beanspruchen (bisher: 2.100 EUR).
  • Wer in 2013 aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann ohne Einzelnachweis der Kosten eine Pauschale von 687 EUR statt bisher 679 EUR geltend machen (für sonstige Umzugsauslagen). Für Umzüge, die ab August 2013 beendet werden, steigt die Pauschale schließlich auf 695 EUR. Pro mitziehender Person, die kein Ehegatte ist, erhöht sich der Betrag um 303 EUR, ab August um 306 EUR (bisher: 299 EUR).
  • Gesetzliche Renten, die in 2013 erstmals gezahlt werden, fließen mit einem Besteuerungsanteil von 66 % in das zu versteuernde Einkommen ein. Bei Rentenbeginn in 2012 lag der Anteil noch bei 64 %.
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zum Thema: Einkommensteuer

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