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Entfernungspauschale: Kürzeste Straßenverbindung durch mautpflichtigen Tunnel

Arbeitnehmer dürfen für ihre Fahrten zur Arbeit eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte abziehen. Allerdings wird hierbei einzig die kürzeste Straßenverbindung als anzusetzende Entfernung berücksichtigt.

Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die kürzeste Straßenverbindung auch dann heranzuziehen, wenn sie (teilweise) mautpflichtig ist oder der Arbeitnehmer sie mit seinem Beförderungsmittel straßenverkehrsrechtlich gar nicht befahren darf.

Im Urteilsfall fuhr ein Arbeitnehmer zu seiner Tätigkeitsstätte im Rostocker Überseehafen mit einem Moped. In seiner Einkommensteuererklärung berechnete er die Entfernungspauschale nach seiner tatsächlich gefahrenen (Umweg-)Strecke von 27 km. Das Finanzamt erkannte jedoch nur die kürzeste Straßenverbindung von 9 km an, die durch den mautpflichtigen Warnowtunnel in Rostock führt. Der Arbeitnehmer wandte ein, dass er den Tunnel als Mopedfahrer gar nicht benutzen dürfe und er deshalb eine längere Fahrtstrecke zurücklegen müsse. Doch der BFH ließ dieses Argument nicht gelten und urteilte, dass das Finanzamt zu Recht nur 9 km berücksichtigt hatte. Denn gemäß Gesetzeswortlaut und -materialien ergibt sich, dass die kürzeste Straßenverbindung für alle Fahrzeuge einheitlich berechnet werden muss. Ob für die Strecke eine Mautpflicht besteht oder sie mit dem gewählten Verkehrsmittel nicht befahren werden darf, ist unerheblich.

Hinweis: Arbeitnehmer dürfen eine längere als die kürzeste Straßenverbindung in ihrer Einkommensteuererklärung nur dann abrechnen, wenn sie diese Strecke tatsächlich genutzt haben und sie zudem glaubhaft machen können, dass diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist. Hierzu müssen sie dem Finanzamt aber in der Regel nachweisen, dass die Nutzung der längeren Fahrstrecke Zeit spart, weil auf der kürzesten häufig Staus herrschen oder Baustellen eingerichtet sind.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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