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Mehrjähriger Sicherungseinbehalt: Bauunternehmer muss Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren

In der Baubranche ist es nicht unüblich, dass Kunden vertraglich einen Teil der Auftragssumme (5 bis 10 %) als Sicherheit für einen mehrjährigen Gewährleistungszeitraum einbehalten dürfen. Für den leistenden Bauunternehmer führt dies regelmäßig zu einem umsatzsteuerlichen Problem, denn er muss die Umsatzsteuer auf den Sicherungseinbehalt bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung an das Finanzamt abführen (Soll-Besteuerung). Er ist somit zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer verpflichtet, die sich je nach Dauer des Gewährleistungszeitraums über mehrere Jahre erstrecken kann.

Hinweis: Dieser Vorfinanzierung können Unternehmer in der Regel nur entgehen, indem sie die Ist-Besteuerung wählen. In diesem Fall müssen sie die Umsatzsteuer erst abführen, wenn der Kunde das entsprechende Entgelt zahlt. Allerdings steht diese Möglichkeit nur kleineren Unternehmen und nicht bilanzierenden Freiberuflern zu, so dass Bauunternehmen von dieser Regelung zumeist nicht profitieren können.

Laut Umsatzsteuergesetz dürfen Unternehmer die Umsatzsteuer zwar berichtigen (= herabsetzen), wenn das ihnen zustehende Entgelt uneinbringlich geworden ist. Bei Sicherungseinbehalten liegt diese Voraussetzung meist nicht vor, denn konkrete Mängelrügen sind in diesen Fällen regelmäßig (noch) nicht vorhanden - der Auftraggeber behält lediglich einen Teil der Auftragssumme zurück.

Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) allerdings entschieden, dass ein Sicherungseinbehalt, der sich über zwei bis fünf Jahre erstreckt, sehr wohl zu einer Uneinbringlichkeit im Sinne der Berichtigungsvorschrift führt. Demnach müssen Bauunternehmer die Umsatzsteuer auf den Sicherungseinbehalt nicht bereits bei Leistungserbringung abführen, so dass sie der Vorfinanzierungsfalle entgehen können.

Hinweis: Die Entscheidung ist für Bauunternehmer von hoher praktischer und finanzieller Bedeutung, weil sie bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung eine entsprechende Steuerberichtigung vornehmen können.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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