Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Ehegattenarbeitsverhältnis: Uneingeschränkte private Pkw-Nutzung wird nicht immer anerkannt Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Wie Finanzierungskosten in die Rückstellungsbildung einfließen Betriebsausgaben: Spirituelle Dienstleistungen trotz Umsatzsteigerung nicht abziehbar Betrug durch Lieferanten: Gefährdet den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers Betrugsabsicht des Lieferers: Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers ist nur in Ausnahmefällen möglich Führungsholding: Nach welchem Schlüssel ist die Vorsteuer aufzuteilen? Sicherungsgut bei Insolvenz: Veräußerung durch Insolvenzverwalter muss versteuert werden Windparks: Mal ist der Standort, mal der Sitz des Leistungsempfängers maßgeblich Mehrjähriger Sicherungseinbehalt: Bauunternehmer muss Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren Bühnen- und Kostümbildner: Ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt nur bei schöpferischer Leistung Sale-and-lease-back-Geschäft: Der Übergang der Verfügungsgewalt ist wesentlich Reihengeschäfte: Es kommt darauf an, wer die Ware bewegt Steuerfreiheit: Finanzierung außergerichtlicher Rechtsverfolgung kann steuerbefreit sein Einfuhrumsatzsteuer: Bagatellregelung als Teil eines rechtsmissbräuchlichen Vertrags Unberechtigter Steuerausweis: Finanzamt muss nicht rechtzeitig reagieren Gewinn durch Schuldenerlass: Ohne Sanierungsbedürftigkeit kein Steuererlass Zollwert: Zur Bemessungsgrundlage gehören auch Kosten der Warenkontrolle Zollrecht: Dürfen E-Book-Reader zollfrei in die EU eingeführt werden?

Einfuhrumsatzsteuer: Bagatellregelung als Teil eines rechtsmissbräuchlichen Vertrags

Wenn Sie Waren aus einem Drittland (Staaten außerhalb der EU, z.B. Schweiz, USA, Türkei, Japan) nach Deutschland importieren, müssen Sie dafür Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll zahlen. Bei einem Warenwert von bis zu 22 EUR sieht die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung jedoch eine Steuerbefreiung vor. Diese Regelung soll Bagatellfälle im Postverkehr nicht unnötig mit Zollformalitäten und Steuerzahlungen belasten.

Diese Lücke machen sich teilweise Versandhändler zunutze, die ihre Sendungen an private Kunden in Deutschland aus der Schweiz schicken. Auf diese Weise fällt für die Lieferungen prinzipiell keine Umsatzsteuer in Deutschland an, solange der Warenwert unter der magischen Grenze von 22 EUR bleibt. Das Finanzgericht Münster (FG) ist jedoch der Auffassung, dass in Deutschland durch den Versandhändler trotzdem Umsatzsteuer zu zahlen ist. Es begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Vorgehensweise ein Gestaltungsmissbrauch sei. Außerdem habe der Händler in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eventuelle Abgabenlasten auf die privaten Endabnehmer abgewälzt. Derartige Klauseln seien jedoch noch deutschem Vertragsrecht überraschend und daher nicht zulässig.

Der Versandhändler hatte versucht, die Abgabenlast auf seine Kunden abzuwälzen. Dabei ging er jedoch davon aus, dass tatsächlich wegen der 22-Euro-Grenze keine Umsatzsteuer entsteht. Gleichzeitig war in den AGB vereinbart, dass selbstverständlich der Händler die Steuern zahlt, sollten diese tatsächlich anfallen. Ein solches Vorgehen erscheint widersprüchlich, denn der Händler kann nicht einerseits Steuern abwälzen - solange keine Steuern zu zahlen sind - und andererseits die Steuern für seine Kunden übernehmen, wenn tatsächlich Steuern anfallen. Es ist nicht verwunderlich, dass das FG solche Klauseln nicht zulässt. 

Hinweis: Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Sendungen mit geringem Wert gilt nicht für alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren sowie Parfüms und Toilettenwasser.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.