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Innergemeinschaftliche Lieferung: Export von Pocket-Bikes ist umsatzsteuerfrei

Exportiert ein Unternehmer neue Fahrzeuge in das übrige Gemeinschaftsgebiet (Inlandsgebiete anderer EU-Staaten), kann dieser Vorgang als innergemeinschaftliche Lieferung auch dann umsatzsteuerfrei sein, wenn sie an Privatpersonen erfolgt. Welche Verkehrsmittel als neue Fahrzeuge in diesem Sinne angesehen werden können, hat kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall untersucht, in dem ein deutscher Unternehmer sogenannte Pocket-Bikes an Privatpersonen im übrigen Gemeinschaftsgebiet exportiert hatte.

Hinweis: Pocket-Bikes sind fahrtaugliche Motorräder, Motorroller, Cross-Bikes und Quads im Miniaturformat (Sitzhöhe zwischen 40 und 50 cm), die in Deutschland in der Regel nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind; sie werden insbesondere zu Rennsportzwecken genutzt.

Der BFH urteilte, dass auch diese Pocket-Bikes neue Fahrzeuge im umsatzsteuerlichen Sinne sind und der Unternehmer daher die Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen beanspruchen kann. Zwar sind nach richtlinienkonformer Auslegung des deutschen Umsatzsteuerrechts nur solche Fahrzeuge begünstigt, die zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind. Nach Ansicht des BFH erfüllen Pocket-Bikes genau jene Zweckbestimmung, denn sie können Personen und Güter von A nach B befördern. Unerheblich war für das Gericht, dass diese Fahrzeuge dabei in erster Linie zu sportlichen Zwecken genutzt werden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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