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Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft: Weitere steuerliche Gleichstellung geplant

Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf für ein "Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" vorgelegt. Damit will es die steuerliche Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner weiter vorantreiben.

Hintergrund dieser Initiative ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2013, in dem die Richter die Benachteiligung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärten. Im Urteilsfall ging es um das Steuersplitting, das zu diesem Zeitpunkt einzig heterosexuellen Paaren zustand. Als Reaktion erging damals das "Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", um die Gleichbehandlung im Bereich der Einkommensteuer zu verwirklichen. Seitdem erhalten homosexuelle Lebenspartner alle Rechte und Vorteile, die heterosexuellen Ehegatten schon lange zustehen - insbesondere das Splitting. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der Grunderwerbsteuer waren Lebenspartner bereits einige Jahre zuvor den Ehegatten gleichgestellt worden.

Da in weiten Teilen des Steuerrechts immer noch Ungleichbehandlung herrscht, will die Bundesregierung nun weitere Folgeänderungen umsetzen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf nimmt sie sich nun

  • die Abgabenordnung,
  • das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz,
  • das Bewertungsgesetz,
  • das Bundeskindergeldgesetz,
  • das Eigenheimzulagegesetz und
  • das Wohnungsbau-Prämiengesetz vor.

Insbesondere die geplanten Neuerungen in der Abgabenordnung, also im Verfahrensrecht im Allgemeinen, sollen wichtige Änderungen mit sich bringen. Lebenspartner werden demnach erstmals in die gesetzliche Aufzählung der Angehörigen aufgenommen. Damit bleiben Lebenspartner - ebenso wie Ehegatten nach der Scheidung - Angehörige, selbst wenn die Partnerschaft nicht mehr besteht. Auch Steuerbescheide sollen nun beiden Partnern in einem einzigen Bescheid bekanntgegeben werden, so wie es bei Ehegatten bereits der Fall ist. Betreffen Verwaltungsakte mehrere Personen, sind sie grundsätzlich sämtlichen Beteiligten einzeln bekanntzugeben. Ausnahmen galten bisher schon für Ehegatten mit gemeinsamer Anschrift. Diese Regelung wird nun auch auf Lebenspartner ausgeweitet.

Hinweis: Die geplanten Vorschriften sollen erst nach Inkrafttreten des Gesetzes - bzw. auf nach dessen Inkrafttreten erlassene Bescheide - angewendet werden. Anfang Juni wurde der Gesetzentwurf bei der zweiten und dritten Beratung im Bundestag angenommen. Da das Gesetz als besonders eilbedürftig gilt, wird auch der Bundesrat voraussichtlich in Kürze darüber entscheiden.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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