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Reuige Steuerhinterzieher: Zahl der Selbstanzeigen steigt rasant an

Die Luft für Steuerbetrüger wird merklich dünner: Der Ankauf von Steuerdaten-CDs, der zunehmende internationale Datenaustausch und nicht zuletzt die Verurteilung von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß haben gezeigt, dass der Staat hartnäckig gegen Steuerbetrug vorgeht und schwarze Auslandskonten aufspürt.

Immer mehr Steuerbetrüger treten daher nun die Flucht nach vorn an und offenbaren sich in einer strafbefreienden Selbstanzeige gegenüber ihrem Finanzamt. Allein in Nordrhein-Westfalen zeigten sich in den ersten drei Monaten des Jahres 2014 insgesamt 2.656 Bürger wegen Steuerhinterziehung selbst an - nach einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen fast fünfmal mehr als im Vorjahreszeitraum.

Hinweis: Auch andere Bundesländer vermelden für das erste Quartal 2014 neue Rekordzahlen. So zeigten sich in Bayern 2.030 Bürger selbst an (Vervierfachung), in Hessen 1.327 Bürger (Verfünffachung) und in Berlin 402 Bürger (Verdreifachung).

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans sieht einen Grund für den Anstieg in den geplanten Regelverschärfungen zur strafbefreienden Selbstanzeige: "Offenbar wollen viele ihre letzte Chance nutzen, noch unter den aktuellen, sehr günstigen Bedingungen der Selbstanzeige straffrei davonzukommen."

In der Tat zeichnen sich verschärfte Regeln für die Selbstanzeige ab. Auf der Finanzministerkonferenz im März 2014 wurden unter anderem folgende Eckpunkte beschlossen:

  • Erhöhter Strafzuschlag: Bislang wird nur dann von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn der Steuersünder einen 5%igen Strafzuschlag auf die hinterzogene Steuer zahlt (bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 EUR). Künftig soll sich dieser auf mindestens 10 % belaufen und auch für Delikte unter 50.000 EUR gelten.
  • Offenlegungszeitraum: In Zukunft soll der Steuerbetrüger seine Einnahmen der letzten zehn Jahre nacherklären müssen; dieser verlängerte Zeitraum galt bisher nur für Hinterziehungssummen ab 50.000 EUR.
  • Hinterziehungszinsen: Damit eine Selbstanzeige wirksam bleibt, soll der Steuerbetrüger die 6%igen Hinterziehungszinsen künftig sofort zahlen müssen.
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zum Thema: übrige Steuerarten

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