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Businesskleidung: Was man auch privat tragen kann, ist nicht beruflich veranlasst

Wann können Sie Ihre Ausgaben für Kleidung im Beruf eigentlich als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen und wann nicht? Ein Arzt beispielsweise benötigt zwingend einen Arztkittel. Privat wird er diesen jedoch eher weniger als Freizeitkleidung nutzen wollen. Von einem Leichenbestatter wird zwingend ein schwarzer Anzug erwartet; der Kellner trägt je nach Restaurant mitunter einen Frack. Arbeitsschutzschuhe und Helme sind ebenso typische Kleidung für bestimmte Berufe.

Klassifiziert die Rechtsprechung etwas als typische Berufskleidung, vollzieht sie gleichzeitig eine Abgrenzung zu den Kosten der privaten Lebensführung. Und wenn etwas nicht privat ist, sondern berufstypisch, dann steht der Qualifizierung als Werbungskosten in aller Regel nichts mehr entgegen.

Das wollte ein Anwalt aus einer international agierenden Wirtschaftssozietät auch für Businessanzüge erreichen. Als Rechtsanwalt einer internationalen Anwaltssozietät ist aus seiner Sicht zwingend ein Anzug zu tragen. Dies sei branchenüblich.

Das Finanzgericht Hamburg erkannte zwar an, dass die Anschaffungskosten von Anzügen möglicherweise bereits aufgrund der hohen Anzahl, in der Anzüge von manchen Berufsgruppen vorgehalten werden müssen, beruflich veranlasst sind. Trotzdem ist eine Nutzung der Anzüge auch bei privaten Anlässen möglich - und wenn diese noch so selten sind.

Die Richter wiesen außerdem darauf hin, dass eine anderslautende Entscheidung zu der kuriosen Situation führen würde, dass auf der einen Seite der Anzug des Anwalts als beruflich bedingt gilt, während auf der anderen Seite einem Angestellten aus einer anderen Branche, der sich für seinen Beruf ebenfalls einkleiden muss, der Kostenabzug versagt wird. Aus diesem Grund fällt Businesskleidung in den Privatbereich und deren Kosten somit unter das Abzugsverbot.

Hinweis: Das Urteil ist natürlich auch auf andere Branchen übertragbar: Vom Geschäftsführer einer GmbH beispielsweise wird zumindest bei wichtigen Anlässen erwartet, dass er einen Anzug trägt. Aber nur bei einigen wenigen Branchen mit einer sehr spezifischen Kleidungsregelung kann man auch steuerlich von typischer Berufskleidung sprechen.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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