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Doppelte Haushaltsführung: Können beide Eheleute zusammen in der Zweitwohnung leben?

Wenn Sie Berufspendler sind, kennen Sie das vielleicht auch: Ein zweiter Hausstand am Beschäftigungsort kann zwar angenehm sein, verursacht aber auch zusätzliche Kosten. Ist Ihre doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst, hat Ihnen der Gesetzgeber deshalb die Möglichkeit geschaffen, die doppelten Kosten als Werbungskosten von Ihrem Einkommen abzuziehen.

Um einen Teil der Kosten auf das Finanzamt abwälzen zu können, müssen drei wesentliche Bedingungen erfüllt sein:

  1. An Ihrem ursprünglichen Wohnort befindet sich weiterhin Ihr bisheriger Haushalt,
  2. die zweite Wohnung ist allein aus beruflichen Gründen angemietet worden und
  3. der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen ist an Ihrem bisherigen Wohnort.

Was heißt das nun? Nr. 1 ist eigentlich ganz klar: Sie nutzen Ihren bisherigen Haushalt weiterhin und zahlen dafür. Nr. 2 ist auch einfach, denn "beruflich bedingt" bedeutet lediglich, dass Sie an einem anderen Ort eine Beschäftigung aufgenommen haben und aufgrund der Entfernung eine Unterkunft - besser gesagt: einen richtigen Haushalt - an diesem Ort benötigen.

Nur der juristische Begriff "Mittelpunkt der Lebensinteressen" kann Schwierigkeiten bereiten - wie etwa zwei Eheleuten aus Thüringen, die beide eine neue Beschäftigung am Bodensee aufgenommen hatten und dort auch hingezogen waren. Ihr Eigenheim in Thüringen hatten sie beibehalten. Aus juristischer Sicht befindet sich für ein Ehepaar der Mittelpunkt der Lebensinteressen jedoch dort, wo sich das eheliche Leben abspielt.

Deshalb hat das Finanzgericht München (FG) den Eheleuten die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung und den daraus resultierenden Werbungskostenabzug auch versagt. Nach Auffassung der Richter war der Lebensmittelpunkt nämlich komplett an den Beschäftigungsort am Bodensee verlegt worden. Dagegenhalten konnte das Ehepaar lediglich mit einer widersprüchlichen Darlegung, warum sein Lebensmittelpunkt immer noch in Thüringen sei. Diese erachtete das FG als unzureichend.

Hinweis: Prinzipiell ist es also nicht völlig ausgeschlossen, dass der Lebensmittelpunkt woanders liegt, auch wenn beide Ehegatten gemeinsam am Beschäftigungsort leben, zum Beispiel, wenn der doppelte Haushalt nur unzureichend und vorübergehend eingerichtet ist. Wenn Sie einen doppelten Haushalt begründen wollen, lassen Sie sich am besten vorher beraten, in welcher Form Sie den Nachweis gegenüber dem Finanzamt führen müssen, damit Sie im Zweifel nicht unangenehm von Ihrem Einkommensteuerbescheid überrascht werden.

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zum Thema: Einkommensteuer

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