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Börsengewinne: Durch Auszahlung in Gold die Abgeltungsteuer umgehen

Sein Vermögen sollte man zur Verringerung von Risiken diversifizieren. Nicht erst in den letzten Jahren stehen dabei neben Wertpapieren und Immobilien auch Rohstoffe wie Gold im Fokus. Doch haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie die Gewinne anschließend versteuert werden? Denn trotz Abgeltungsteuer muss nicht jeder Gewinn zwangsläufig zu einer Versteuerung führen.

Bei Immobilien kann beispielsweise durch eine Behaltenszeit von mehr als zehn Jahren die Steuer vermieden werden. Und auch beim Kauf und Verkauf von Gold können die Gewinne steuerfrei bleiben. Wie das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) kürzlich festgestellt hat, sogar dann, wenn sie aus an der Börse gehandelten Inhaberschuldverschreibungen stammen. Hier hatte nämlich ein Kapitalanleger gegen die Abgeltungsteuer geklagt, die die Bank - wie von der Finanzverwaltung vorgesehen - an den Fiskus abgeführt hatte.

Diese Verwaltungsvorgabe darf nach Auffassung der Richter jedoch nicht gelten, wenn es sich um Inhaberschuldverschreibungen handelt, die einen physischen Lieferanspruch begründen. Der Kläger hatte nämlich das Recht, sich statt in Geld in Gold auszahlen zu lassen. Dass dies am Sekundärmarkt unüblich ist, war dabei irrelevant. Denn durch den Anspruch auf Auszahlung in Gold war die Inhaberschuldverschreibung keine Kapitalforderung mehr und unterlag somit auch nicht der Abgeltungsteuer.

Das FG bezweifelte zwar, dass es sich bei diesem Konstrukt um ein als Termingeschäft ausgestaltetes Finanzprodukt handelte, brauchte sich jedoch nicht mehr dazu äußern. Denn Termingeschäfte unterliegen heute zwar der Abgeltungsteuer; für den fraglichen Zeitraum galt diese Regelung aber noch nicht.

Da dieser Fall bereits dem Bundesfinanzhof vorliegt, wird mit einer weiteren Klarstellung zu rechnen sein.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Vermögen mit Gold oder anderen Rohstoffen diversifizieren wollen, sprechen Sie uns gerne auf die aktuelle Rechtslage an.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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