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Neue Einspruchsstatistik: Zwei Drittel der Einsprüche hatten Erfolg

Wer sich mit einem Einspruch gegen seinen Steuerbescheid wehrt, bekommt - rein statistisch gesehen - in zwei von drei Fällen Recht. Dies geht aus der neuen Einspruchsstatistik für 2013 hervor, die das Bundesfinanzministerium (BMF) kürzlich veröffentlicht hat. Demnach haben Steuerzahler in 2013 bundesweit 4.231.429 Einsprüche eingelegt, wovon 64,2 % zu einer Abhilfe durch das Finanzamt führten.

Allerdings kann aus dieser hohen Erfolgsquote nicht geschlossen werden, dass auch ein derart hoher Anteil an Steuerbescheiden fehlerhaft ist. Denn Abhilfen werden von den Finanzämtern auch erlassen, wenn

  • ein Steuerbürger Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid einlegt und erst in diesem Zuge seine Steuererklärung nachreicht,
  • im Einspruchsverfahren erstmalig zusätzliche Aufwendungen erklärt werden,
  • aberkannte Aufwendungen erstmalig durch Belege nachgewiesen werden oder
  • Einsprüche aufgrund anhängiger Musterverfahren dadurch erledigt werden, dass ein Vorläufigkeitsvermerk in den angefochtenen Steuerbescheid aufgenommen wird.

Nach der Statistik waren bei deutschen Finanzämtern zum 31.12.2013 insgesamt 3.907.650 Einsprüche unerledigt, davon ruhten jedoch 2.346.299 Verfahren. Bemerkenswert ist, dass Steuerbürger nur in 1,4 % der abschlägig beschiedenen Einspruchsverfahren Klage vor dem Finanzgericht erhoben haben.

Hinweis: Wie viele Einsprüche tatsächlich auf fehlerhafte Steuerbescheide zurückzuführen sind, hat das BMF nicht ermitteln können. Der Bund der Steuerzahler schätzt hingegen, dass ein Drittel der Einkommensteuerbescheide fehlerhaft ist. Eine genaue Prüfung des eigenen Bescheids lohnt sich also häufig.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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