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Gefüllte Rentenkasse: Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,7 %

Unternehmen und Beschäftigte können sich freuen: Dank einer gut gefüllten Rentenkasse ist der Rentenbeitragssatz ab Januar 2015 um 0,2 Prozentpunkte von 18,9 % auf 18,7 % abgesunken. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt, die von der Bundesregierung am 27.11.2014 im Kabinett beschlossen worden war. Grund für die Absenkung ist, dass die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2014 so viele Rücklagen wie noch nie bilden konnte.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass Arbeitnehmer durch die Absenkung um insgesamt rund eine Milliarde Euro entlastet werden; um denselben Betrag sollen die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken.

Hinweis: Ebenfalls zum 01.01.2015 herabgesetzt wurde der Beitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung - der Satz sank hier von 25,1 % auf 24,8 %.

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