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Finanzierungskosten: Statistik zur Zinsschranke

Die sogenannte Zinsschranke soll seit 2008 Gewinnabsaugungen ins Ausland vorbeugen, indem sie Zinsen nur begrenzt als Betriebsausgaben zum Abzug zulässt.

Beispiel: Ein deutsches Tochterunternehmen gehört zu 100 % einer ausländischen Muttergesellschaft. In Deutschland beträgt der Unternehmenssteuersatz etwa 30 % des Einkommens, während er im Ansässigkeitsstaat des Mutterunternehmens nur rund 15 % beträgt. Gibt das Mutter- dem Tochterunternehmen ein Darlehen, mindert der Zinsaufwand in Deutschland die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage. Der Zinsertrag wird im Ausland günstiger versteuert.

Die Bundesregierung befürchtet, dass durch solche Gestaltungen sogenanntes Steuersubstrat verloren geht. Die Zinsschrankenregelung gilt im deutschen Unternehmenssteuerrecht als eine der kompliziertesten Regelungen überhaupt. Immerhin betrifft sie nur Unternehmen, die einen Zinsaufwand von mehr als 3 Mio. EUR pro Jahr haben. Ein Bundestagsabgeordneter der Fraktion Die Linke fragte daher nach der Sinnhaftigkeit der Regelung und nach der Anzahl der betroffenen Unternehmen.

Die Anfrage wurde unter anderem wie folgt von einem Regierungsmitglied beantwortet:

  • Nach der Körperschaftsteuerstatistik 2010 überschritt der Nettozinsaufwand von 1.019 deutschen Unternehmen die Freigrenze von 3 Mio. EUR.
  • Die Bundesregierung geht nach wie vor von der Sinnhaftigkeit der Regelung aus, da die Zinsschranke den Zinsabzug von Betrieben in Abhängigkeit vom sogenannten EBITDA begrenzt.
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zum Thema: Körperschaftsteuer

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