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Zehnter Existenzminimumbericht: Steuerliche Freibeträge werden rückwirkend angehoben

Insbesondere für Familien wird die Steuerschraube etwas gelockert: Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015 anzuheben; eine weitere Erhöhung ist für 2016 vorgesehen. Damit ergeben sich nun folgende Werte:

Grundfreibetrag:

2014: 8.354 EUR

2015: 8.472 EUR (+ 118 EUR)

2016: 8.652 EUR (+ 180 EUR)

Hinweis: Der Grundfreibetrag gilt pro Person und kann im Fall der Zusammenveranlagung daher verdoppelt beansprucht werden.

Kinderfreibetrag:

2014: 7.008 EUR

2015: 7.152 EUR (+ 144 EUR)

2016: 7.248 EUR (+ 96 EUR)

Beim Kindergeld ergibt sich folgende Erhöhung (Monatswerte):

  Für das erste und zweite Kind Für das dritte Kind Für jedes weitere Kind
2014 184 EUR 190 EUR 215 EUR
2015 188 EUR (+ 4 EUR) 194 EUR (+ 4 EUR) 219 EUR (+ 4 EUR)
2016 190 EUR (+ 2 EUR) 196 EUR (+ 2 EUR) 221 EUR (+ 2 EUR)

Hinweis: Auch der Kinderzuschlag, den Eltern erhalten, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung des Kindesbedarfs verfügen, wird zum 01.07.2016 angehoben - und zwar von maximal 140 EUR auf maximal 160 EUR monatlich.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

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