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Neues Kontrollverfahren ab 2016: BZSt will doppelte Kindergeldzahlungen verhindern

Eltern, die bislang doppelte Kindergeldzahlungen erschlichen haben, geraten unter Druck: Ab 2016 will das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) solche Fälle durch ein neues IT-Kontrollverfahren aufdecken bzw. verhindern. Wie die Behörde in einer Einzelanweisung erklärt, baut das neue Verfahren auf einer möglichst lückenlosen Erfassung der Steueridentifikationsnummern der Kindergeldberechtigten und Kinder auf.

Hinweis: Seit 2008 erteilt das BZSt jeder in Deutschland wohnenden Person eine Steueridentifikationsnummer. Wer nicht in Deutschland gemeldet ist und sich im Ausland aufhält, erhält ebenfalls eine Nummer, sofern er hierzulande steuerpflichtig ist. Nicht erfasst werden hingegen Personen, die sich dauerhaft außerhalb Deutschlands aufhalten.

Das BZSt weist die Familienkassen zur Vorbereitung auf das neue Verfahren an, fehlende Identifikationsnummern bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei den Kindergeldberechtigten zu erfragen. In Bestandsfällen können die Kassen die Identifikationsnummern zudem über ein maschinelles Anfrageverfahren direkt beim BZSt erfragen.

Hinweis: Das neue Kontrollverfahren soll zu einem besseren Informationsfluss der Familienkassen untereinander führen. Jede Familienkasse muss künftig die Zuständigkeit für die von ihr bearbeiteten Kindergeldfälle (unter Angabe der Identifikationsnummer der Kinder) an die Datenbank des BZSt melden. Ist dort bereits die Zuständigkeit einer anderen Familienkasse gespeichert, erhält die neu meldende einen Hinweis, damit die Gefahr einer ungerechtfertigten Doppelzahlung vermieden wird.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

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