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Zweitwohnungsteuer: Effektiver Verwaltungsvollzug rechtfertigt Ungleichbehandlung der Mieter

In Deutschland gibt es unzählige, teils exotische Steuerarten - und es kommen immer wieder neue hinzu. In den letzten Jahren haben sich vor allem die Kommunen äußerst erfindungsreich gezeigt. So haben einige Städte sogenannte Bettensteuern auf private Hotelübernachtungen eingeführt. Die Stadt Köln nennt die Abgabe, die jeder Kölntourist auf den Übernachtungspreis seines Hotels draufzahlen muss, Kulturförderabgabe.

Eine schon etwas ältere Erfindung im Bereich der kommunalen Zusatzabgaben ist die Zweitwohnungsteuer. Diese fällt auf Zweitwohnsitze an, die in anderen Städten unterhalten werden. Da die Betroffenen die kommunalen Abgaben jedoch nicht immer widerspruchslos hinnehmen, beschäftigen sich auch die Gerichte immer wieder mit deren Zulässigkeit.

Jüngst hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu der Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee geäußert. Die dortigen Regelungen sehen eine Besteuerung nach der Höhe des jährlichen Mietaufwands vor. Es sind sieben Steuerstufen vorgesehen: Bei einer jährlichen Miete von bis zu 1.250 EUR beträgt die Steuer 110 EUR im Jahr, bei einer Miete von über 40.000 EUR liegt der Höchstbetrag bei 3.333 EUR. Von Stufe zu Stufe verdoppelt sich die vom Mieter zu bezahlende Steuer. Die nächste Stufe ist immer dann erreicht, wenn sich die Miete verdoppelt hat. Das bedeutet, dass ein Mieter, der eine Stufe gerade erreicht hat, einen Steuersatz von 18 % auf seine Miete bezahlen muss, während ein Mieter am oberen Ende derselben Stufe lediglich 9 % Steuern zu zahlen hat.

Der VGH sieht darin zwar eine Ungleichbehandlung der steuerpflichtigen Mieter. Allerdings führt dies nicht zur Verfassungswidrigkeit der Steuer. Gewisse Ungleichbehandlungen müssen geduldet werden, wenn dies der Verwaltungsvereinfachung dient. Im Fall von Schliersee und Bad Wiessee sieht der VGH die Ungleichbehandlung jedenfalls als gerechtfertigt an, da das Stufensystem einen effektiven und praktikablen Verwaltungsvollzug ermöglicht. 

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zum Thema: übrige Steuerarten

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