Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

Kindergeld und Freibeträge: Bundesregierung will Steuerzahler ab 2017 entlasten

Das Jahr 2017 ist ein Wahljahr und so ist es wenig verwunderlich, dass die Bundesregierung den Steuerzahlern - insbesondere den Familien - schnell noch etwas Gutes tun möchte. Konkret ist geplant, das Kindergeld in den Jahren 2017 und 2018 um monatlich 2 EUR je Kind anzuheben. Damit erhielten Eltern in den nächsten beiden Jahren folgende Zahlungen:

Kindergeld 2017 2018
für das 1. und 2. Kind je 192 EUR 194 EUR
für das 3. Kind 198 EUR 200 EUR
ab dem 4. Kind je 223 EUR 225 EUR

Auch der Kinderzuschlag für Geringverdiener soll auf 170 EUR angehoben werden. Der Kinderfreibetrag soll 2017 auf 4.716 EUR und 2018 noch einmal auf 4.788 EUR steigen.

Hinweis: Letzteres ist für die Steuererklärung wichtig, weil das Finanzamt (von sich aus) prüft, ob das im Jahr ausgezahlte Kindergeld oder der Abzug des Kinderfreibetrags für die Eltern günstiger ist. Ergibt die Prüfung, dass der Abzug des Freibetrags günstiger ist als das Kindergeld wird die über dem Kindergeld liegende Steuerersparnis zusätzlich ausgezahlt.

Doch nicht nur Familien will der Gesetzgeber entlasten, er hat auch Erleichterungen für alle Steuerzahler vorgesehen. So soll der Grundfreibetrag 2017 auf 8.820 EUR und 2018 auf 9.000 EUR angehoben werden. Damit einhergehend können Steuerzahler, die einen Angehörigen mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2017 auch größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen gerne persönlich.

Schließlich ist geplant, die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Unter der kalten Progression versteht man die Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden. Das will man in den kommenden beiden Jahren nachholen.

Nach Abschluss der Beratungen über das Gesetz werden wir Sie noch einmal ausführlich über die Entlastungen informieren.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.