Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Grenzüberschreitender Onlinehandel: Mehrwertsteuersystem soll einfacher werden

Der grenzüberschreitende Warenkauf und -verkauf über das Internet soll vereinfacht werden - die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten einigten sich bei einem Treffen in Brüssel auf ein entsprechendes Maßnahmenpaket. Die neuen Regeln werden schrittweise bis 2021 in Kraft treten und unter anderem folgende Änderungen mit sich bringen:

  • Die Mehrwertsteuerregelungen für Start-ups, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Waren online an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen, sollen ab 2019 vereinfacht werden. Für Kleinstunternehmen richtet sich die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von weniger als 10.000 EUR pro Jahr demnächst nach den Vorschriften des Landes, in dem sie ihren Sitz haben. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen vereinfachte Verfahren für grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 100.000 EUR pro Jahr gelten.
  • Unternehmen, die Waren online verkaufen, können ihren EU-Mehrwertsteuerpflichten künftig über ein einheitliches Onlineportal in ihrer Landessprache nachkommen. Damit ist es nicht mehr erforderlich, sich in jedem EU-Mitgliedstaat zu registrieren, in dem Ware verkauft werden soll. Damit entfällt ein Hindernis, das beim grenzüberschreitenden Handel derzeit insbesondere für Klein(st)unternehmen besteht.
  • Onlinemarktplätze müssen künftig dafür Sorge tragen, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wird, die für Verkäufe von Drittlandsunternehmen an EU-Verbraucher anfällt. Hiervon erfasst wird der Verkauf von Waren, die Nicht-EU-Unternehmen bereits in Warenlagern (sogenannten Erfüllungszentren) innerhalb der EU lagern. Diese Lagerung diente bislang dem Zweck, Waren mehrwertsteuerfrei an EU-Verbraucher zu verkaufen.

Hinweis: Durch das Maßnahmenpaket sollen den EU-Mitgliedstaaten, in denen die Endverbraucher ansässig sind, Mehrwertsteuerzahlungen zugeleitet werden, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen innerhalb der EU führen soll. Zugleich soll sichergestellt werden, dass Unternehmen in Drittländern, die ihre Waren direkt und über Onlinemarktplätze in die EU verkaufen, nicht mehr bevorzugt werden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.