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Informationen für Freiberufler

EDV-Consulting: Systemadministratoren können Freiberufler sein

Sind Sie als Diplom-Ingenieur (Studienrichtung Technische Informatik) tätig und betreuen als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern, dann erzielen Sie Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und müssen Ihren Gewinn nicht der Gewerbesteuer unterwerfen. Außerdem können Sie als Freiberufler Ihren Gewinn durch die (kostengünstigere) Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.

In den letzten Jahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) die strenge Rechtsprechung zur Einordnung der Berufstätigkeit eines EDV-Beraters nach und nach gelockert. Neben der Systemsoftwareentwicklung hat er auch die Entwicklung von Anwendersoftware der Ingenieurtätigkeit zugeordnet. In einem aktuellen Urteil entschied er, dass ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen kann. Nach Auffassung des BFH umfasst die Tätigkeit eines Ingenieurs auch die Entwicklung von Betriebssystemen und ihre Anpassung an die Bedürfnisse der Kunden, die rechnergestützte Steuerung, Überwachung und Optimierung industrieller Abläufe sowie die Betreuung und Verwaltung von Firmennetzwerken.

Hinweis: Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit sollten Sie ein ausführliches Beratungsgespräch mit uns suchen, um sich insbesondere die ertrag- und umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen aufzeigen zu lassen.

Information für: Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

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