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Istversteuerung: Umsatzgrenze auf 500.000 EUR erhöht

Wenn Ihr Gesamtumsatz als Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 EUR betragen hat, können Sie beim Finanzamt beantragen, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten, sondern nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen. Diese sogenannte Istversteuerung hat zur Folge, dass Sie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht bereits bei Ausführung des Umsatzes, sondern erst bei Vereinnahmung des Rechnungsbetrags an das Finanzamt abführen müssen. Dadurch können sich Liquiditätsvorteile ergeben.

Mit Wirkung vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2011 ist die Umsatzgrenze nun von 250.000 EUR auf 500.000 EUR erhöht. Die bisher lediglich in den neuen Bundesländern gültige Grenze besteht damit im gesamten Bundesgebiet. Für Anträge auf Istversteuerung weist die Finanzverwaltung auf Folgendes hin:

  • Istversteuerung wird nur für Umsätze genehmigt, die nach dem 30.06.2009 ausgeführt werden. Ein rückwirkender Wechsel für Voranmeldungszeiträume, die vor dem 01.07.2009 enden, ist nicht möglich.
  • Für den Gesamtumsatz ist ausschließlich der Umsatz des Kalenderjahres 2008 maßgeblich, der nach der Neuregelung nicht mehr als 500.000 EUR betragen darf. Der im ersten Halbjahr 2009 erzielte Gesamtumsatz bleibt außer Betracht.
Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Umsatzsteuer

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