Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Steuerneutrale Abspaltung: Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs übertragen!

Der Gesetzgeber fordert grundsätzlich, dass derjenige, der stille Reserven erwirtschaftet, diese letztlich auch versteuert (Subjekttheorie). Demzufolge sind stille Reserven bei Umstrukturierungen grundsätzlich aufzudecken und zu versteuern. Gleichwohl begünstigt der Gesetzgeber bestimmte Umstrukturierungen, um notwendige Entwicklungen und Gestaltungen in Unternehmen nicht zu blockieren.

Beabsichtigen Sie eine steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs, müssen Sie für die Buchwertfortführung das wirtschaftliche Eigentum an den betroffenen Grundstücksteilen auf die Kapitalgesellschaft, die durch die Auf- oder Abspaltung entsteht, übertragen. Eine Teilbetriebsübertragung im Sinne des Umwandlungsteuergesetzes liegt nach aktueller Entscheidung des Bundesfinanzhofs nur vor, wenn alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betroffenen Teilbetriebs auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden. Die bloße Vermietung dieser Betriebsgrundlagen reicht für eine steuerneutrale Abspaltung nicht aus. Funktional wesentliche Betriebsgrundlagen sind Wirtschaftsgüter, die zur Fortführung des Betriebszwecks notwendig bzw. erforderlich sind.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.