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Bilanzierung: BFH verlangt Rechnungsabgrenzungsposten für Kfz-Steueraufwand

In Ihrer Handels- und Steuerbilanz müssen Sie für Ausgaben, die vor einem Bilanzstichtag getätigt wurden und einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden. Durch die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens wird der Aufwand periodengerecht und unabhängig von der tatsächlichen Zahlung zugeordnet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Streitfall entschieden, dass für die in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ein Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren ist, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt. Damit bestätigt der BFH die bisher gängige Bilanzierungspraxis.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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