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Verbindliche Auskunft: Finanzamt darf auch bei fehlerhaftem Antrag Gebühren erheben

Sie als Selbständiger oder privater Steuerzahler können beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, aber noch nicht durchgeführten Sachverhalten stellen. Den hiermit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwand prüfen die Beamten nicht kostenfrei, sondern erheben eine Gebühr. Denn die verbindliche Auskunft bietet als besondere Dienstleistung dem Einzelnen Planungs- und Rechtssicherheit und damit einen individuellen Vorteil, an den der Staat eine Kostenpflicht knüpft. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der auf die steuerliche Auswirkung des zu klärenden Sachverhalts abstellt. Sie liegt zwischen mindestens 121 EUR und maximal 91.456 EUR. Alternativ erfolgt die Berechnung der Gebühr nach dem zeitlichen Aufwand der Finanzbeamten, pro angefangene halbe Stunde werden 50 EUR, insgesamt mindestens 100 EUR erhoben.

Doch bevor Sie einen Auskunftsantrag stellen, sollten Sie die formalen Voraussetzungen prüfen. Denn die Auskunft ist auch dann gebührenpflichtig, wenn das Finanzamt den Antrag wegen formeller Mängel ablehnt - unabhängig davon, inwieweit das Verfahren zu einem für den Antragsteller positiven Abschluss kommt oder ob überhaupt eine verbindliche Entscheidung ergeht. Es reicht, dass der Beamte tätig wird, auch wenn er lediglich mit dem Antragsteller einen Schriftwechsel führt.

Die Gebühr wird auch nicht automatisch ermäßigt, sollte der Auskunftsantrag zurückgenommen werden. Sie kann allerdings reduziert werden. Ziel der Regelung ist nämlich, die für den zusätzlichen Arbeitsaufwand entstehenden Kosten zu decken und die Vorteilsabschöpfung gegenüber anderen Steuerzahlern auszugleichen, die sich selbst oder mit Hilfe eines Experten um die Lösung des Steuerproblems kümmern. Mit der verbindlichen Auskunft erbringen Finanzbeamte eine konkrete Dienstleistung außerhalb der eigentlichen Hauptaufgabe. 

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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