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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Jahressteuergesetz 2009: Das ändert sich fürs Lohnbüro

Das Jahressteuergesetz 2009 bringt auch für den Arbeitgeberbereich eine Fülle von Änderungen. Eine Reihe von Änderungen gelten bereits für 2008 wie die neue Steuerfreiheit für die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter. Im Einzelnen:

  • Entlassungsabfindungen sind für vor 2006 entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer steuerfrei, soweit sie vor 2008 zufließen. Diese Übergangsregelung wird auf solche Abfindungen erweitert, die aufgrund eines vor 2006 abgeschlossenen Sozialplans gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer namentlich bezeichnet ist. In Fällen bestandskräftiger Steuerbescheide erfolgt dennoch eine Änderung durch das Finanzamt.
  • Ab 2008 kommt es zu einer neuen Steuerbefreiung von bis zu 500 EUR im Jahr pro Arbeitnehmer, wenn zusätzlich zum Arbeitslohn eine Leistung des Arbeitgebers der betrieblichen Gesundheitsförderung zugute kommt. Unter die Steuerbefreiung fallen auch Barleistungen des Arbeitgebers, die seine Arbeitnehmer für extern durchgeführte Maßnahmen - mit Ausnahme von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios - verwenden.
  • Ab 2009 bleibt die Übertragung der Wertguthaben vom Arbeitgeber auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei. Die späteren Leistungen aus dem Wertguthaben werden dafür den Lohneinkünften zugeordnet.
  • 2010 wird ein neues Faktorverfahren für Ehegatten eingeführt. Dabei wird für beide Ehegatten die Steuerklasse IV angewandt sowie zusätzlich und anders als bei der bisherigen Steuerklassenkombination IV/IV die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dieses Verfahren ist nicht zwingend, sondern kann von den Ehegatten beantragt werden.
  • Arbeitgeber müssen ab 2009 keine Bescheinigung mehr für das Kindergeld ihrer Mitarbeiter ausstellen, wenn volljährige Kinder verpflichtet sind, Nachweise über ihre Einkünfte und Bezüge vorzulegen.
Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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