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Ausländische Einkünfte: Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Ansässigkeitsbescheinigung

Werden in einem ausländischen Staat Zinsen oder Dividenden erzielt, so erfolgt dort häufig ein Steuerabzug mit reduziertem Steuersatz; in einigen Fällen werden die Einkünfte ganz steuerfrei gestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bezieher der Einkünfte eine Bescheinigung seines Wohnsitzstaates über seine Ansässigkeit vorlegt. Diese sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung muss beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt in Deutschland beantragt werden. Bei einem solchen Antrag wird aber auch das zuständige Finanzamt informiert und damit in die Lage versetzt, sein Besteuerungsrecht wahrzunehmen. Aus diesem Grund verlangen die Finanzämter vom Antragsteller eine Angabe, für welche Erträge (Beteiligungen) die Bescheinigung benötigt wird; Blankobescheinigungen werden nicht erteilt.

Information für: alle, Unternehmer, Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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