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Kindergeld: Doppelter Bezug ist Steuerhinterziehung

Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hat entschieden, dass jeder wissen muss, dass Kindergeld nur einmal für jedes Kind gezahlt wird und dass der doppelte Bezug von Kindergeld zu einer Steuerhinterziehung führt. Im Streitfall hatte eine Witwe über einen Zeitraum von zehn Jahren Kindergeld sowohl im Rahmen der Witwenversorgungsbezüge als auch von der Familienkasse bezogen, weil sie dort einen entsprechenden Antrag gestellt hatte.

Laut FG kann die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung aufheben und das doppelt gezahlte Kindergeld zurückfordern - und zwar für den gesamten Zeitraum des Doppelbezugs. Denn da die zumindest bedingt unterlassene Mitteilung der Doppelzahlung gegenüber der unzuständigen Familienkasse den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt, verlängerte sich die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre. Erklärungspflichten beschränken sich, so das FG, nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung. Die Ausgestaltung der Kindergeldfestsetzung als Dauerverwaltungsakt bedinge, dass auch Änderungen der Verhältnisse mitgeteilt werden müssten.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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