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Informationen für GmbH-Gesellschafter/-GF

Gesellschafterdarlehen: Auch bei Unverzinslichkeit fordert BFH Abzinsung!

Haben Sie als beherrschender Gesellschafter Ihrer GmbH ein Darlehen mit unbestimmter Laufzeit gewährt, welches diese zum Erwerb einer Beteiligung verwendet hat? In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt und verlangt selbst bei unverzinslichen Gesellschafterdarlehen zwingend die Abzinsung. Dies gelte grundsätzlich auch dann, wenn die Darlehen aus handelsrechtlicher Sicht eigenkapitalersetzenden Charakter haben.

Hinweis: Der BFH hat in diesem Urteil aber nicht entschieden, ob bereits eine geringfügige Verzinsung das Abzinsungsgebot ausschließt. Bei Leistungsbeziehungen zu Ihrer Gesellschaft sollten Sie stets Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten. Denn in Betriebsprüfungen werden die Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sorgfältig auf verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen hin überprüft.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

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