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Steuernachzahlung: Nachzahlungszinsen mindern die Steuer nicht

Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einer Steuererstattung oder -nachzahlung, ist dieser Betrag zu verzinsen, wenn nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich die Erstattung oder Nachzahlung bezieht, mindestens 15 Monate vergangen sind. Erstattungszinsen gehören in der Regel zu den Einkünften aus Kapitalvermögen; bei einer GmbH liegen gewerbliche Einkünfte vor. Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass es verfassungsgemäß ist, dass sich Nachzahlungszinsen nicht steuermindernd auswirken - weder bei Privatpersonen noch bei Kapitalgesellschaften.

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zum Thema: Körperschaftsteuer

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