Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Hausbesitzer

Private Veräußerungsgeschäfte: BFH beurteilt Grundstückstausch als Anschaffung

Veräußern Sie ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dessen Anschaffung, müssen Sie die stillen Reserven beim Veräußerungsgewinn versteuern. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist unterliegen private Veräußerungsgeschäfte nicht mehr der Einkommensteuer. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Grundstückstausch als Anschaffung gilt. Übertragen Sie als Eigentümer eines nicht parzellierten Grundstücks eine Teilfläche ohne Ansatz eines Kaufpreises und erhalten dafür von der erwerbenden Gemeinde einen Rückübertragungsanspruch auf ein entsprechendes parzelliertes und beplantes Grundstück, schaffen Sie dieses nach Ansicht des BFH im Wege eines Tauschs an.

Hinweis: In Ausnahmefällen können Sie die Versteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts vermeiden, wenn Sie der Finanzverwaltung glaubhaft darlegen können, dass Sie den Tausch zur Vermeidung einer Enteignung oder Umlegung durchgeführt haben.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.