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Betriebsprüfung: Finanzbeamte beehren Unternehmer künftig früher

Derzeit müssen Sie als Unternehmer oft jahrelang warten, ehe sich die Betriebsprüfung für Ihre Vergangenheit interessiert. Wie oft die Beamten kommen, hängt unter anderem von Ihrem Umsatz und Ertrag ab: Mittelständler müssen statistisch gesehen alle 13,7 Jahre mit einem Besuch rechnen.

Ab 2012 soll sich die Zeit zwischen der Veranlagung und der Außenprüfung verkürzen. Eine neue Verordnung führt die bundeseinheitlich geregelte zeitnahe Betriebsprüfung ein. Sie soll die Planungssicherheit der Unternehmen verbessern, indem der letzte Veranlagungszeitraum geprüft wird, für den sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Voraussetzung ist, dass die Unternehmer zu Effizienz und Kooperation bereit sind. Die Neuregelungen werden erstmals für Außenprüfungen angewendet, die ab 2012 angeordnet werden.

Beispiel: Ein Unternehmer gibt seine Steuererklärungen für 2011 im Mai 2012 beim Finanzamt ab. Die Beamten können sich sofort mit der Frage an die Firma wenden, ob die Erklärungsinhalte nicht effektiver bei einer Betriebsprüfung im Juli 2012 kontrolliert werden sollen.

Als einer der Vorteile der zeitnahen Betriebsprüfung wird angeführt, dass den Unternehmern die aufzuklärenden Sachverhalte noch besser in Erinnerung sind. Außerdem erhalten sie schneller Rechtssicherheit. Das Ergebnis der zeitnahen Betriebsprüfung wird in einem Bericht festgehalten, der den Unternehmer über die getroffenen Feststellungen informiert. Folgeprüfungen können später auf diesen Bericht aufbauen.

Auch im Hinblick auf die Firmenliquidität kann sich die zeitnahe Betriebsprüfung positiv auswirken: Auf der einen Seite reduziert sich die latente Gefahr erheblicher Steuernachzahlungen, weil das Finanzamt Ihnen eventuelle Mehrergebnisse nicht erst viele Jahre später präsentiert. Auf der anderen Seite lassen sich Ihre Steuerzinsen auf die Nachforderung vermeiden oder reduzieren. Denn diese fallen umso niedriger aus, je früher die geänderten Bescheide kommen.

Allerdings kann der zeitnahe Besuch auch zu einer Belastung werden, da Unternehmer den Besuch des Betriebsprüfers nun deutlich öfter in ihrer Firma erdulden müssen. 

Hinweis: Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei Betriebsprüfungen und den entsprechenden Vorbereitungen!

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: übrige Steuerarten

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