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Informationen für Kapitalanleger

Einkommensteuer-Richtlinien 2012: Das erwartet private Steuerzahler

Auch für private Steuerzahler halten die geplanten Einkommensteuer-Richtlinien 2012 viele Änderungen bereit. Dazu gehören unter anderem:

  • Den Ehrenamtsfreibetrag von 500 EUR können auch ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Amateurbereich - im Gegensatz zu Amateursportlern - in Anspruch nehmen.
  • Steuerfreie Stipendien kann auch eine in der EU ansässige gemeinnützige Körperschaft vergeben, wenn mit dem Land ein Amtshilfeabkommen besteht.
  • Die Zustimmung zum Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben wirkt  auch für die Erhöhung des Höchstbetrags beim Realsplitting von 13.805 EUR um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die der Leistende übernimmt.
  • Eigene Beiträge eines Kindes zur Basiskranken- oder zur gesetzlichen Pflegeversicherung gehören zu den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Bei den Eltern können diese Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie das Kind durch Bar- oder Sachleistungen unterstützen. Ob das Kind über eigene Einkünfte verfügt, ist insoweit ohne Bedeutung.
  • Gestundete Studienbeiträge sind erst im Jahr der Tilgung und somit auch nach Abschluss der absolvierten Berufsausbildung noch als Sonderausgaben abziehbar.
  • Von den Eltern überwiesene Schulgeldzahlungen sind auch als Sonderausgaben abziehbar, wenn das unterhaltsberechtigte Kind volljährig und daher selbst Vertragspartner der Schule ist (sogenannter Drittaufwand). Abziehbar sind auch Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Bildungsstätte im EU-/EWR-Raum, wenn der Besuch mit dem Internationalen Abitur abschließen soll.
  • Unterliegen Kapitalerträge der pauschalen Abgeltungsteuer, dürfen sie nicht in die Berechnung des Altersentlastungsbetrags einbezogen werden.
  • Für den Nachweis der Aufwendungen wegen Krankheit und Behinderung gibt es diverse gesetzliche Neuregelungen zu den Voraussetzungen für den Ansatz als außergewöhnliche Belastung.
  • Kosten für Deutschkurse sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Gleiches gilt für Integrationskurse, sofern die Teilnahme nicht rechtlich verpflichtend war.

Hinweis: Vor allem zum Sonderausgabenabzug und den außergewöhnlichen Belastungen enthält der Entwurf viele Detailregelungen. Wir klären gerne gemeinsam mit Ihnen, inwieweit Sie davon betroffen sind.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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