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Kernbrennstoffsteuer: Ist die Verbrauchsteuer verfassungswidrig?

Um die Brennelementesteuer war lange gestritten worden, bevor sie 2011 eingeführt wurde. Nun zweifelt das Finanzgericht (FG) Hamburg an der neuen Abgabe und hat den Fall zur Überprüfung ans Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weitergeleitet. Denn mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes verstoße das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) gegen die Verfassung; für Verbrauchsteuern sei der Bund ohnehin nicht zuständig.

Gegen die Steuer haben vor allem die großen Energiekonzerne geklagt; allein beim FG Hamburg sind Klagen für verschiedene Kernkraftwerke mit einem Gesamtstreitwert von 1,5 Mrd. EUR anhängig. In vorläufigen Verfahren vor den FG München und Hamburg haben die Kernkraftriesen E.ON und RWE bereits eine Aussetzung der Vollziehung erreicht. Dagegen hat EnBW mit einer ähnlichen Klage vor dem FG Baden-Württemberg eine Niederlage erlitten.

Mit den jährlich auf 2,3 Mrd. EUR prognostizierten Einnahmen aus dem KernbrStG will der Bund seinen Haushalt sanieren. Da es sich um eine Verbrauchsteuer handelt, wälzen die Kernkraftbetreiber die Steuerlast letztlich auf den End- oder Letztverbraucher ab. Und da die Steuer zudem als Betriebsausgabe absetzbar ist, verringert sich die effektive Belastung der Konzerne noch weiter. Jetzt liegt es am BVerfG zu entscheiden, ob die Verbraucher weiter mit der Abgabe belastet werden. Zu klären sind insbesondere folgende Fragen:

  • Hat der Bund eine Gesetzgebungskompetenz für Verbrauchsteuern?
  • Ist die Brennelemente- überhaupt eine Verbrauchsteuer und hat sie Einfluss auf die Strompreisbildung?
  • Liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und eine Verletzung der Eigentumsgarantie im Grundgesetz vor?
  • Verstößt das KernbrStG gegen höherrangiges Europarecht?

  

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zum Thema: übrige Steuerarten

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